Geschätzte HüttenpächterInnen, liebe HüttenbetreiberInnen,
liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde!
Bei Selbstversorgerhütten informiere dich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen – auch hier gilt die Reservierungspflicht!
Link zur aktuellen 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/20011576/2.%20COVID-19-MV%2c%20Fassung%20vom%2015.09.2021.pdf
Den Beginn der spätsommerlichen Wanderzeit möchten wir zum Anlass nehmen um euch allen ein herzliches Dankeschön für euer persönliches Engagement und die Durchhaltekraft in diesen außerordentlichen, von Corona beeinträchtigten Zeiten auszusprechen. Im Großen und Ganzen glauben wir, nicht zuletzt aufgrund eurer wertvollen Rückmeldungen, dass wir gemeinsam, als Hütteneigentümer, Verpächter, Pächter und Betreiber im Vergleich zur allgemeinen Gastronomie und Hotellerie mit einem wirtschaftlich blauen Auge durch dieses Bergjahr gehen werden.
Diesen Erfolgsweg wollen wir beibehalten und weisen der Vollständigkeit nochmals darauf hin, dass es seit 9. Juli 2020 eine Tragepflicht für den Mund-Nasenschutz (MNS) für alle (MitarbeiterInnen und Gäste) – auch auf Naturfreundehütten - in Oberösterreich gibt!
Es gilt die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird (siehe Beilage -OÖ LGBl 2020/57).
Wir bitten euch um eure Unterstützung im Betrieb um unsere gemeinsame unternehmerische, gesellschaftliche und vereinspolitische Verantwortung wahrnehmen zu können. Wir sind es unseren Gästen, MitarbeiterInnen und Mitgliedern schuldig.
Vielen Danke für eure Unterstützung!
Mit herzlichem Berg frei,
Gerda Weichsler-Hauer Christian Dornauer Manfred Spitzbart
Landesvorsitzende NF OÖ Landesgeschäftsführer NF OÖ Landeshüttenreferent NF OÖ
Wiedereinführung der Maskenpflicht
Aufgrund der aktuellen Situation sind auf den Hütten keine Hüttenschlafsäcke erlaubt. Es muss für die Übernachtung ein vollwertiger Schlafsack verwendet werden!
Seit 9. Juli 2020 gilt die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der das Betreten bestimmter öffentlicher Orte Beschränkungen unterworfen wird (OÖ LGBl 2020/57), die auf Grund des § 2 Z 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes erlassen wurde:
Link zum Landesrecht Oberösterreich
Weitere Infos findet ihr auch unter unseren Hütteninfos